Directors and Officers – D&O Versicherung
Wer entscheidet, trägt die Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen im Zweifel mit seinem Privatvermögen.
„D&O“ steht für „Directors and Officers“ (zu Deutsch „Vorstände und Aufsichtsräte“). Als eine spezielle Form der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung dient sie für eben diese Organe, aber auch Geschäftsführer, Prokuristen und andere Führungskräfte als “Berufshaftpflichtversicherung”.Ihre Aufgabe ist es die persönlichen Haftungsrisiken gesetzlicher oder zum Teil vertraglicher Natur auf die D&O‑Versicherer zu übertragen.
Wer braucht eine D&O Versicherung?
Nicht nur durch Pflichtverletzungen von Vorständen und Aufsichtsräten großer Konzerne können unvorhersehbare Vermögenschäden entstehen. Auch für viele andere leitende Angestellte, bis hin zum Geschäftsführer bis über den Prokuristen, ist eine D&O Versicherung wegen des erhöhten Haftungsrisiko von Führungskräften notwendig. Dies gilt in Großunternehmen genauso wie in kleinen und mittelständischen Firmen oder Vereinen und Stiftungen.
Wie kann eine D&O Versicherung schützen?
Die primäre Aufgabe der D&O Versicherung ist die Vorstands- oder Geschäftsführerhaftung zu versichern. Dies beinhaltet sowohl die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, als auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche inkl. verbundener Anwalts-/Verfahrenskosten.
Grundsätzlich sollte die D&O Versicherung an Ihr Risikoprofil angepasst werden, um im Schadenfall auch wirksam zu schützen.
Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft haben sich D&O‑Anbieter ebenfalls stark spezialisiert, was Sie unbedingt bei der Auswahl beachten sollten. Da sich dies stetig ändert sollten die Auswahl der zu Ihnen passenden D&O‑Versicherung auch unbedingt einem fachkundigen Berater überlassen.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich des für Sie passenden Konzeptes sowie der optimalen Versicherungssumme, um im Schadenfall keine negative Überraschung zu erleben.