Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Vorsorge. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die bAV zu ermöglichen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch einen Teil seines Lohnes als Entgeltumwandlung für eine zusätzliche Altersrente anzulegen.
Durchführungswege
Pensionskasse
Die Pensionskasse kann man sich als eine spezielle Form der Lebensversicherung vorstellen. Sie wird von einem oder auch mehreren Unternehmen gebildet, indem einerseits die Unternehmen als Arbeitgeber Beiträge für ihre Mitarbeiter in die Kasse einzahlen und andererseits sich auch die Arbeitnehmer durch eigene Beitragszahlungen beteiligen. Aus dem Vermögen der Kasse werden dann später die Betriebsrenten gezahlt.
Damit entspricht die Pensionskasse aus Sicht des Arbeitnehmers in etwa der Direktversicherung. Da es sich um eine unabhängige Einrichtung handelt, können Sie die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos weiterführen.
Bei der Direktzusage zahlen Sie in der Regel selbst keine Beiträge. Vielmehr verspricht Ihnen der Arbeitgeber im Rentenalter eine Betriebsrente auszuzahlen. Diese wird zu meist durch Rückstellungen finanziert und durch eine Rückversicherung abgesichert. Die Direktzusage findet sich vorwiegend in größeren Unternehmen wieder.
Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse funktioniert ähnlich wie die Direktzusage. Es gelten zudem die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen.
Allerdings schließt sich in diesem Modell der Arbeitgeber hierbei mit verschiedenen anderen Unternehmen zusammen. Das primäre Ziel ist es, das angesparte Vermögen, aus dem die Anwartschaften gezahlt werden, möglichst gewinnbringend anzulegen. Sollte die Unterstützungskasse nicht in der Lage sein, Ihre Betriebsrente auszuzahlen, springt wieder Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber ein. Das heißt, auch bei der Unterstützungskasse ist die Ihnen zugesicherte Betriebsrente sicher.
Pensionsfonds
Die Pensionskasse kann man sich als eine spezielle Form der Lebensversicherung vorstellen. Sie wird von einem oder auch mehreren Unternehmen gebildet, indem einerseits die Unternehmen als Arbeitgeber Beiträge für ihre Mitarbeiter in die Kasse einzahlen und andererseits sich auch die Arbeitnehmer durch eigene Beitragszahlungen beteiligen. Aus dem Vermögen der Kasse werden dann später die Betriebsrenten gezahlt.
Damit entspricht die Pensionskasse aus Sicht des Arbeitnehmers in etwa der Direktversicherung. Da es sich um eine unabhängige Einrichtung handelt, können Sie die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos weiterführen.
Pensionszusage
Bei der Direktzusage zahlen Sie in der Regel selbst keine Beiträge. Vielmehr verspricht Ihnen der Arbeitgeber im Rentenalter eine Betriebsrente auszuzahlen. Diese wird zu meist durch Rückstellungen finanziert und durch eine Rückversicherung abgesichert. Die Direktzusage findet sich vorwiegend in größeren Unternehmen wieder.
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ähnelt vom Prinzip einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Hier schließen nicht Sie den Versicherungsvertrag allerdings nicht mit dem Versicherer ab, sondern mit Ihrem Arbeitgeber. Auf diese Weise wird Ihnen die Entgeltumwandlung, das heißt die Zahlung der Beiträge aus dem Bruttogehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ermöglicht.
Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet für sog. Neuzusagen mindestens 15% des vom Arbeitnehmer einbezahlten Betrages als Arbeitgeberleistung zu leisten, sobald er selbst Sozialabgaben spart. Für bestehende Verträge wird der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 verpflichtend.
Der Arbeitgeber entscheidet, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er für sein Unternehmen wählt.
Bei der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen verschiedene Durchführungswege offen. Wir beraten Sie umfassend, welcher für Sie am besten geeignet ist.